Auftrag der Kindertagesstätte

Unsere  Einrichtung unterliegt dem gesetzlichen Auftrag des KJHG (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz) und umfasst die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern. § 8a KJHG verpflichtet uns zudem dazu Verdachtsmomente auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Gewaltanzeichen, Missbrauchs-/ Misshandlungsindizien oder Anzeichen von Vernachlässigung) dem zuständigen Jugendamt zu melden. Auch lassen wir uns in bestimmten Fällen von freien Trägern, wie zB. dem Kinderschutzdienst o.ä. beraten. Wir verstehen uns dabei als Familienbegleiter.
Unsere pädagogische Arbeit ist angelehnt an die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.