Auftrag der Kindertagesstätte
Unsere pädagogische Arbeit ist angelehnt an die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.
Unser Bildungsverständnis
Kinder müssen aktiv ihren Alltag und ihre Bildungsprozesse mitgestalten können. Sie haben das Recht sich zu beteiligen, ihre Meinung zu sagen und sagen zu dürfen, sowie ihre physischen und psychischen Bedürfnisse kennen zu lernen und zu äußern. Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitverantwortung sind Grundprinzipien, wenn es um Beteiligung geht. Durch gelebte Partizipation werden Kinder, entsprechend ihrem Entwicklungsstand, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt.
Haltung der pädagogischen Fachkräfte
Von Trägerseite her, ist die Beteiligung der Mitarbeitenden als Grundlage eines wertschätzenden, zufriedenen Miteinanders anzusehen. Der regelmäßige Austausch, die Beteiligung an Entwicklungen, Entscheidungen, demokratische Umgangsformen sowie die Mitsprache an einrichtungsrelevanten Themen, ist Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.
Erziehungspartnerschaft, Beteiligung für Kinder, Eltern und Mitarbeitende (Partizipation)
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes sind die Kindertagesstätten gefordert, konzeptionell Beteiligungsverfahren für Kinder zu verankern und umzusetzen. Die Rechte der Kinder sind sicher zu stellen. Dabei setzt die Beteiligung an der Lebenswelt der Kinder an und gibt Raum für eigenverantwortliche Gestaltung. Die Kinder bekommen kontinuierlich die Möglichkeit, Situationen und Lernwege selbst zu gestalten und zu finden. Somit erlangen die Kinder wichtige Kern-Kompetenzen und die Befähigung, Situationen, in denen Grenzverletzung stattfindet, zu erkennen und zu benennen. Wir als Fachkräfte sind für die Umsetzung dieser methodischen, didaktischen Kompetenzen verantwortlich.
Verlässliche und klare Beteiligungsformen sind jedoch nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern und Mitarbeitenden in der Kita zu etablieren. Die Beteiligung in Alltagsfragen, an der Erstellung und Weiterentwicklung von Regeln, dem Aufbau von Beteiligungsgremien, dem gemeinsamen entwickeln und implementieren eines Beschwerdemanagements, sind nicht nur Umsetzungsbeispiele in der Arbeit mit den Kindern, sondern auch in der Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern bzw. untereinander.
Die Eltern sind, gemäß § 22a SGB VIII, in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung und Bildung und Betreuung zu beteiligen. Die Zusammenarbeit mit Eltern und deren Beteiligung am pädagogischen Geschehen, trägt zum Wohl der Kinder bei. Teilhabe und Mitwirkung der Eltern sind unverzichtbare Bestandteile der Qualitätsentwicklung. Ein regelmäßiger Austausch, Beteiligungsgremien, Befragungen, gemeinsame Planungen für Veranstaltungen etc. sind Beispiele einer kontinuierlichen Beteiligung von Eltern im Alltag einer Kita.